Professionelle Unterstützung im Alltag, finanziert durch die Pflegekasse. Wir helfen Ihnen, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen.
Was steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu?
Bereits ab dem ersten Pflegegrad haben Sie gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Leistungen im Alltag.
131 Euro monatlich für Ihre Entlastung
Der sogenannte Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Diese 131 Euro sind zweckgebunden und können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
- Zweckgebunden für Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung
- Keine Auszahlung als reines Geldguthaben
- Abrechnung nur über anerkannte Dienstleister (wie uns)
Finanzierung durch die Pflegekasse – Ihre Möglichkeiten im Überblick
Pflegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse, die zur Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden kann. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bereits erste Leistungen zur Verfügung, die mit zunehmendem Pflegebedarf erweitert werden.
1. Entlastungsbetrag – Unterstützung ab Pflegegrad 1
Jede pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 131 Euro pro Monat, also insgesamt 1.572 Euro pro Jahr. Er kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkaufen oder Wäschepflege eingesetzt werden.
1.572 € pro Jahr
2. Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn eine pflegende Person – beispielsweise ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt oder eine Pause benötigt, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Hierfür stehen 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung, allerdings erst ab Pflegegrad 2 und unter der Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate im häuslichen Umfeld betreut wurde
1.685 € pro Jahr
3. Kurzzeitpflege – Alternative für kurzfristigen Betreuungsbedarf
Zusätzlich zur Verhinderungspflege gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, die genutzt werden kann, wenn vorübergehend mehr Unterstützung erforderlich ist. Dafür stellt die Pflegekasse 843 Euro pro Jahr bereit – ebenfalls ab Pflegegrad 2.
843 € pro Jahr
Maximale finanzielle Unterstützung
Durch die Kombination dieser Leistungen können bis zu 4.100 € pro Jahr für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passenden Leistungen zu beantragen und die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse zu übernehmen.
bis zu 4.100 € pro Jahr
Wie wir Sie im Alltag unterstützen
Unsere geschulten Alltagsbegleiter übernehmen genau die Aufgaben, die Ihnen schwerfallen – zuverlässig und respektvoll.
Haushalt & Reinigung
Reinigung der Wohnung, Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen und allgemeines Aufräumen.
Einkaufen & Besorgungen
Wocheneinkauf, Apothekenbesuche oder Botengänge – gemeinsam oder für Sie.
Kochen & Ernährung
Unterstützung bei der Essenszubereitung, gemeinsames Kochen oder Vorbereiten von Mahlzeiten für die Woche.
Begleitung & Betreuung
Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen oder Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen.
Entlastung der Angehörigen
Wir verschaffen pflegenden Angehörigen wichtige Freiräume und Erholungsphasen, damit sie neue Kraft schöpfen können.
Haustierpflege
Wir gehen mit Ihren Haustieren Gassi und unterstützen sie bei der Fütterung.
Kein Papierkram für Sie
Wir wissen, dass Bürokratie oft anstrengend ist. Deshalb übernehmen wir die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie.
Ihre Vorteile
Gilt für alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen bei vorliegendem Pflegegrad (1-5).
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Jeder Versicherte, bei dem mindestens Pflegegrad 1 durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt wurde, hat ab dem Tag der Antragstellung Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich.
Wie beantrage ich Pflegegrad 1?
Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse (die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist). Ein kurzer Anruf oder ein Brief mit dem Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ genügt, um das Verfahren einzuleiten.
Kann ich mir die 131 Euro auszahlen lassen?
Nein, der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nicht auf Ihr Konto überwiesen (wie das Pflegegeld ab Pflegegrad 2), sondern darf nur zur Kostenerstattung von anerkannten Dienstleistern wie zugelassenen Pflegediensten oder Alltagsbegleitern genutzt werden.
Was passiert, wenn ich die 131 Euro im Monat nicht verbrauche?
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende. Sie werden angespart und können in den Folgemonaten genutzt werden. Sie können ungenutzte Beträge sogar bis in das darauffolgende Kalenderjahr übertragen – diese müssen dann bis spätestens 30. Juni abgerufen werden.
Lassen Sie uns den Alltag erleichtern.
Fordern Sie jetzt eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Wir klären alle Ihre Fragen zum Pflegegrad 1 und unseren Leistungen.