Haushaltshilfe und Alltagshilfe ab Pflegegrad 1

Professionelle Unterstützung im Alltag, finanziert durch die Pflegekasse. Wir helfen Ihnen, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen.

Was steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu?

Bereits ab dem ersten Pflegegrad haben Sie gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Leistungen im Alltag.

131 Euro monatlich für Ihre Entlastung

Der sogenannte Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Diese 131 Euro sind zweckgebunden und können für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.

  • Zweckgebunden für Haushaltshilfe & Alltagsbegleitung
  • Keine Auszahlung als reines Geldguthaben
  • Abrechnung nur über anerkannte Dienstleister (wie uns)

Finanzierung durch die Pflegekasse – Ihre Möglichkeiten im Überblick

Pflegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse, die zur Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden kann. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bereits erste Leistungen zur Verfügung, die mit zunehmendem Pflegebedarf erweitert werden.

ab Pflegegrad 1

1. Entlastungsbetrag – Unterstützung ab Pflegegrad 1

Jede pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 131 Euro pro Monat, also insgesamt 1.572 Euro pro Jahr. Er kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkaufen oder Wäschepflege eingesetzt werden.

1.572 € pro Jahr

ab Pflegegrad 2

2. Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn eine pflegende Person – beispielsweise ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt oder eine Pause benötigt, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Hierfür stehen 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung, allerdings erst ab Pflegegrad 2 und unter der Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate im häuslichen Umfeld betreut wurde

1.685 € pro Jahr

ab Pflegegrad 2

3. Kurzzeitpflege – Alternative für kurzfristigen Betreuungsbedarf

Zusätzlich zur Verhinderungspflege gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, die genutzt werden kann, wenn vorübergehend mehr Unterstützung erforderlich ist. Dafür stellt die Pflegekasse 843 Euro pro Jahr bereit – ebenfalls ab Pflegegrad 2.

843 € pro Jahr

Maximale finanzielle Unterstützung

Durch die Kombination dieser Leistungen können bis zu 4.100 € pro Jahr für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passenden Leistungen zu beantragen und die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse zu übernehmen.

bis zu 4.100 € pro Jahr

Jetzt beraten lassen!

Wie wir Sie im Alltag unterstützen

Unsere geschulten Alltagsbegleiter übernehmen genau die Aufgaben, die Ihnen schwerfallen – zuverlässig und respektvoll.

Haushalt & Reinigung

Reinigung der Wohnung, Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen und allgemeines Aufräumen.

Einkaufen & Besorgungen

Wocheneinkauf, Apothekenbesuche oder Botengänge – gemeinsam oder für Sie.

Kochen & Ernährung

Unterstützung bei der Essenszubereitung, gemeinsames Kochen oder Vorbereiten von Mahlzeiten für die Woche.

Begleitung & Betreuung

Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen oder Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen.

Entlastung der Angehörigen

Wir verschaffen pflegenden Angehörigen wichtige Freiräume und Erholungsphasen, damit sie neue Kraft schöpfen können.

Haustierpflege

Wir gehen mit Ihren Haustieren Gassi und unterstützen sie bei der Fütterung.

Kein Papierkram für Sie

Wir wissen, dass Bürokratie oft anstrengend ist. Deshalb übernehmen wir die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie.

Abtretungserklärung

Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Damit berechtigen Sie uns, direkt mit Ihrer Kasse abzurechnen.

Leistungserbringung

Unsere Fachkräfte kommen zu Ihnen und erbringen die vereinbarten Leistungen im Haushalt oder Alltag.

Direktabrechnung

Wir reichen die Nachweise am Monatsende direkt bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie müssen nicht in Vorkasse treten.

Ihre Vorteile

Keine Vorkasse nötig.
Kein Sammeln von Rechnungen
Garantierte Kostenübernahme bis 125€
Keine Vorkasse nötig.

Gilt für alle gesetzlichen und privaten Pflegekassen bei vorliegendem Pflegegrad (1-5).

Lassen Sie uns den Alltag erleichtern.

Fordern Sie jetzt eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Wir klären alle Ihre Fragen zum Pflegegrad 1 und unseren Leistungen.

Kostenlose Beratung unter:

+49 2382 8882800

Schreiben Sie uns:

info@haushaltshilfevorort.de

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Ihre Daten werden sicher verschlüsselt übertragen und streng vertraulich behandelt.